AGB
§ 1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für die vertragliche Beziehung zwischen uns, der blackdot GmbH, Gewerbepark Cité 4, 76532 Baden-Baden (auch: „blackdot“) und dem Nutzer der gemäß § 2 angebotenen Dienstleistung („Nutzer“).
- Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung der Dienstleistung ausschließlich; entgegengestehende Bedingungen der Nutzer erkennt blackdot nicht an, es sei denn, blackdot hätte diesen vorher schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
- Blackdot räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, den webbasierten Dienst transfer.army zu nutzen. Dieser Dienst ermöglicht das verschlüsselte Hochladen technisch geeigneter Dateien zum privaten, insbesondere nicht gewerblichen, Gebrauch auf über Dritte im Auftrag von blackdot betriebene Server, die dann für einen bestimmten Zeitraum abgerufen werden können. Hierzu stellt blackdot dem Nutzer auf Datenservern in einem externen Rechenzentrum eines Drittanbieters Speicherplatz zur Speicherung seiner mit der Software erhobenen Daten zur Verfügung., auf den der Nutzer Dateien hoch- und wäh-rend der vereinbarten Dauer herunterladen kann („Plattform“).
- Der Nutzer kann, solange der Dienst angeboten wird, beliebig Dateien auf die Plattform hochladen („Upload“), indem er über die entsprechende Funktion auf der Plattform Dateien auf seinem Rechner oder seiner Hardwareumgebung auswählt und über die Upload-Funktion die Dateien auf die Plattform hochlädt. Die Darstellung der Software auf der Plattform stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von blackdot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Dieses Angebot gibt der Nutzer durch das Anklicken des „Upload“-Buttons unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen und der Kenntnisnahme des Datenschutzhinweises gegenüber blackdot ab. Die von blackdot betriebene Software generiert bei einem erfolgreichen Hochladen der Daten auf die Plattform einen Download-Link („Download-Link“) und übermittelt diesen an den Nutzer. Das erfolgte Hochladen der betreffenden Datei und die Übermittlung des zugehörigen Download-Links gilt hinsichtlich der jeweils betroffenen Daten als Annahme und damit kommt insoweit der Vertrag zustande.
- Der Download-Link setzt sich aus der Download-ID und dem Passwort zusammen. Beides wird beim Upload automatisch generiert und an den Nutzer weitergegeben. Blackdot erhält lediglich Kenntnis von der jeweiligen Download-ID. Das individuell generierte Passwort wird nur dem Nutzer mitgeteilt. Blackdot hat zu keinem Zeitpunkt unverschlüsselten Zugriff auf die Dateien und kann den Inhalt der Dateien daher nicht unverschlüsselt einsehen oder die Dateien entschlüsseln. Ein erfolgreiches Hochladen von Daten auf die Plattform, ohne dass der Nutzer einen Download-Link übermittelt erhält, ist technisch ausgeschlossen. Mit dem Download-Link kann der Nutzer für einen gewissen Zeitraum die Dateien auf seinen PC herunterladen.
- Die Nutzung der Plattform ist nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauches (§ 6) gestattet.
- Die Speicherzeit von Daten auf der Plattform beträgt 14 Tage, beginnend ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Uploads der jeweiligen Datei und dem Empfang des Download-Links („Laufzeit“). Nach Ablauf der Laufzeit werden die Dateien automatisiert unwiederbringlich gelöscht.
§ 3 Leistungsumfang und Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Nutzungsmöglichkeit
- Der Upload und die Möglichkeit des Downloads der vom Nutzer hochgeladenen Dateien ist abhängig von dem technischen Zugriff auf die Dienstleistung des externen Rechenzentrums des von blackdot beauftragten Dienstleisters. Blackdot ist berechtigt, die Leistungen nach diesem Vertrag durch einen Drittanbieter als Subunternehmer zu erbringen.
- Es gibt kein Recht des Nutzers, außerhalb der Möglichkeit eines Downloads der Dateien über den Download-Link auf Dateien zuzugreifen.
- Blackdot weist den Nutzer darauf hin, dass (z.B. durch Handlungen mit blackdot nicht verbundener Dritter oder sonstige außerhalb des Einflussbereiches von blackdot liegende Einflüsse) die Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder beeinträchtigt werden kann. Die Nutzungsmöglichkeit kann auch aufgrund der Soft- oder Hardware des Nutzers eingeschränkt oder beeinträchtigt sein. Eine vorgenannte oder vergleichbare Beeinträchtigung oder Einschränkung der Nutzung hat keine Auswirkungen auf die vertraglich geschuldete Leistung.
§ 4 Gewährleistung
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- Blackdot stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Version bereit. Blackdot macht keine besonderen Zusicherungen und gibt keine Garantien oder Erklärungen hinsichtlich der Beschaffenheit oder der Eignung, insbesondere der Plattform, der zum Zwecke der Vertragsdurchführung betriebenen Software und der Softwareumgebung für individuelle Zwecke des Nutzers sowie der Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardware-Produkten ab.
- Blackdot gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform in Form des Zugriffs auf die im Rechenzentrum gespeicherten Daten am Übergabepunkt (d.h. am Routerausgang des von blackdot beauftragten Rechenzentrums) von 99 % im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit im Sinne des vorgehenden Satzes ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von blackdot liegen, dem Nutzer nicht zur Verfügung steht. Eine solche Nichtverfügbarkeit ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von
- Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Nutzers,
- geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten des Rechenzentrums,
- technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von blackdot (z.B. bei der Internetanbindung außerhalb des Rechenzentrums) oder
- höherer Gewalt
nicht erreichbar ist.
- Blackdot macht sich Inhalte der hochgeladenen Dateien nicht zu eigen und übernimmt keine Verantwortlichkeit für die übermittelten Inhalte.
- Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
§ 5 Haftung
- Ausgeschlossen wird eine Haftung wegen bereits bei Vertragsschluss vorliegender Mängel nach § 536a BGB.
- Blackdot haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet blackdot nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht oder für diese von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von blackdot begrenzt auf den im Rahmen dieses Vertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Für Datenverlust oder ‑beschädigung haftet blackdot nach Maßgabe des § 690 BGB nur für die in eigenen Angelegenheiten übliche Sorgfalt, jedoch stets für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Im Falle einer Haftung für Datenverlust oder ‑beschädigung bei leichter Fahrlässigkeit wird diese auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Blackdot haftet nur dem Nutzer gegenüber. Eine Haftung gegenüber sonstigen Dritten ist ausgeschlossen.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleibt die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
§ 6 Pflichten des Nutzers und bestimmungsgemäßer Gebrauch
- Der Nutzer handelt bei Inanspruchnahme der Plattform in eigener Verantwortung. Es ist ihm jedoch untersagt, die Plattform entgegen des bestimmungsgemäßen Gebrauches zu nutzen.
- Als nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gilt die Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Dateien mit rechtswidrigem Inhalt oder die Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Dateien, die marken‑, urheber- oder sonstig rechtlich geschützt sind und für deren Veröffentlichung oder Zugänglichmachung der Nutzer nicht über die entsprechende Berechtigung des Schutzrechtsinhabers verfügt.
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht zur Veröffentlichung und Zugänglichmachung von rechtswidrigen Inhalten im Internet zu nutzen. Unter rechtswidrigem Inhalt sind insbesondere Dateien mit nachfolgend aufgeführten Inhalten zu verstehen:
- gewaltverherrlichend
- jugendgefährdend
- kinderpornographisch
- rassistisch
- hetzerisch
- strafbar nach dem StGB oder sonstigen strafrechtlichen Nebengesetzen
- mit den oben genannten Begriffen vergleichbar.
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht zur Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Dateien im Internet zu nutzen, deren Inhalt markenrechtlich, urheberrechtlich oder auf Basis eines sonstigen Schutzrechts geschützt ist und zu dessen Veröffentlichung oder Zugänglichmachung der Nutzer nicht berechtigt ist.
- Der Nutzer verpflichtet sich, blackdot unverzüglich unter Mitteilung der Download-ID in Kenntnis zu setzen, wenn er der berechtigten Annahme ist, dass eine von ihm konkret zu benennende und bei uns hochgeladene Datei Rechte Dritter, insbesondere Marken‑, Ur-heberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt oder sonst nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt.
§ 7 Verfahren im Falle nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Plattform
- Blackdot ist nicht verpflichtet, den Inhalt der auf die Plattform hochgeladenen Dateien fortlaufend zu überprüfen und kann dies aufgrund der Verschlüsselung der Daten ohne Mitteilung des Passworts auch nicht.
- Erlangt blackdot Kenntnis davon, dass der Nutzer dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuwiderhandelt, so ist blackdot entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach Überprüfung zur Sperrung oder Löschung der Dateien berechtigt und verpflichtet, sofern die Überprüfung einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ergibt.
- Blackdot kann den Nutzer bei Verdacht auf nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch mit kurzer Frist zur Stellungnahme auffordern, bevor blackdot den Zugriff auf die Dateien sperrt. Wenn, wie im Regelfall, ein Kontakt zum Nutzer nicht möglich ist, erfolgt die Sperrung und ggf. Löschung bei Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen oder Verstöße nach § 6 im Rahmen einer Interessenabwägung. Der betroffene Nutzer kann in diesem Fall und im Fall der Aufforderung zur Stellungnahme den Beweis erbringen, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt. Gelingt dem Nutzer binnen dieser Frist nicht der Beweis der Rechtmäßigkeit der veröffentlichten und zugänglich gemachten Dateien bzw. legt er im Falle vermeintlich verletzter Schutzrechte keine entsprechende Erklärung des mutmaßlich geschädigten Dritten vor, dass er die betreffenden Inhalte dulde, so werden die Daten gesperrt und gelöscht. Gleiches gilt, wenn die Überprüfung durch blackdot einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ergibt.
- Für die Zeit der Sperrung oder Löschung der Daten hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Möglichkeit des Downloads der von ihm hochgeladenen Daten.
- Wenn blackdot von Dritten auf Beseitigung von Dateien, die vermeintlich oder tatsächlich nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch darstellen, in Anspruch genommen wird, ist blackdot zu deren Sperrung und Löschung berechtigt. Im Rahmen des technisch Möglichen und Zumutbaren wird blackdot unverzüglich nach Kenntniserlangung die Berechtigung der Beanstandung überprüfen.
- Ergibt eine Prüfung von blackdot, dass die vom Nutzer hochgeladenen Datei einen rechtswidrigen Inhalt hat oder sonst nicht bestimmungsgemäßen Gebraucht darstellt, ist blackdot berechtigt, die Datei vor Ende der Laufzeit zu sperren und zu löschen, auch wenn später die Rechtmäßigkeit des Inhalts der Datei festgestellt wird.
§ 8 Beendigung des Vertrages
- Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 9 Gerichtsstand für Unternehmer
Insofern der Nutzer kein Verbraucher, sondern Unternehmer ist, wird Baden-Baden als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
§ 10 Geltendes Recht
Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Stand: Mai 2019